Unsere Leistungen
Immobilienrecht
Beratung und Gestaltung zu Immobilienkaufverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen, Erbbaurechten, Bestellung von Dienstbarkeiten (bspw. Grunddienstbarkeit, Wohnrecht, Nießbrauch)...
Gesellschaftsrecht
Beratung und Gestaltung zur Gründung, Satzungsänderung, Umwandlung, An- und Verkauf von Gesellschaften aller Art (bspw. GmbH, Unternehmergesellschaft, AG, GbR, KG, OHG), Vertretungsregelungen...
Erbrecht
Beratung und Gestaltung zu allen öffentlichen Testamenten (notarielles und gemeinschaftliches Testament), Erbverträgen, Erbausschlagungen, Erbscheinsanträge, Nachlassverzeichnisse sowie Verfügungen zu Lebzeiten (Übergabe/Schenkungsverträge)...
Familienrecht
Beratung und Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Güterstandsvereinbarungen, Unterhaltsvereinbarungen, Versorgungsausgleichsansprüchen, Adoptionen...
Vollmachten
Beratung und Gestaltung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, sowie zu sonstigen Vollmachten oder Verfügungen...
Sonstiges
Darüber hinaus werden sonstige notarielle Dienstleistungen (bspw. Verlosung, Prioritätsfeststellungen, Tatsachenprotokolle), aber auch rechtsanwaltliche Dienstleistungen angeboten...
zu 17a BeurkG
Unterschreitung der Frist des § 17 Abs. 2a BeurkG Urteil des III. Zivilsenats vom 23.8.2018 - III ZR 506/16 - Leitsatz: Die Unterschreitung der Frist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG kann unter unschädlich sein kann, wenn der beteiligte Verbraucher...
Spekulationssteuer
Ein Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung begründet bereits die Spekulationssteuer des § 23 EStG In Rn. 20 des Urteils des BFH 10.02.2015, AZ IX R 23/13 heißt es, dass für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung der Einkommenssteuer...
Schenkungssteuer
Zur schenkungssteuerrechtlichen Behandlung der Kettenschenkung an das Schwiegerkind. BFH, Beschluss vom 30.11.2011 - Aktenzeichen II B 60/11 Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die...
Notar
Armin Eisenschmidt
Wir unterstützen Sie dienstleistungsorientiert und kompetent bei den richtungsweisenden Geschäften Ihres Lebens. Unsere notariellen Dienstleistungen umfassen hierbei insbesondere Themen rund um das Immobilien-, Gesellschafts-, Erb-, und Familienrecht. Eben in diesen Bereichen sieht das Gesetz die Mitwirkung von Notaren gerade dann vor, wenn wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen eine umfassende, unabhängige und unparteiische Beratung erforderlich ist. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter. Hierbei machen wir es uns zur Aufgabe die Ziele und Wünsche der Beteiligten zu ermitteln, sodann zielgerecht, schnell und flexibel umzusetzen.
Unser Notariat berät Sie umfassend in allen notariellen Angelegenheiten, zeigt Alternativen auf und entwirft Lösungen. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen daher jederzeit gerne zur Verfügung.
Kompetent, Erfahren und Flexibel!

Notar
Armin Eisenschmidt
Unser Notariat berät Sie umfassend in allen notariellen Angelegenheiten, zeigt Alternativen auf und entwirft Lösungen. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen daher jederzeit gerne zur Verfügung.
Kompetent, Erfahren und Flexibel!

In
Bürogemeinschaft
mit

Armin Eisenschmidt
Rechtsanwalt und Notar

Norbert Herche
Rechtsanwalt und Notar a.D

Dr. Hans-Jürgen Möller
Rechtsanwalt und Notar a.D.
FAQ
Wie hoch sind die Beurkundungskosten?
Die Beurkundungskosten richten sich nach dem GNotKG. Entscheidend für die Berechnung der Höhe der Urkundskosten ist sowohl der Gebührensatz, der bei gegenseitigen Willenserklärungen bei 2,0 liegt, als auch der Gebührenwert. GNotkG Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Erhöhung der Gebühren mit steigendem Gebührenwert.
Wie hoch sind die Grundbuch-/ oder Registerkosten?
Die Höhe der vom Grundbuchamt oder vom Handels- und Vereinsregister erhobenen Gerichtskosten richten sich ebenfalls nach dem GNotKG. Neben dem Gebührenwert, ergibt sich der Gebührensatz hier allerdings aus Anlage 1, Teil 1 des GNotKG. Zum Teil werden allerdings auch Festgebühren erhoben.
Brauchen Sie einen Dolmetscher?
Sollten Sie nicht ausreichend deutsch sprechen, brauchen Sie unbedingt einen Dolmetscher, der mit Ihnen weder verschwägert, noch verwandt ist (bis zum 3. Grad der Seitenlinie). Da die englische und französische Sprache von Notar Eisenschmidt beherrscht wird, bieten wir darüber hinaus in eben diesen beiden Sprachen unsere Beurkundungstätigkeiten an.
Wie erleichtere ich die schnelle Vertragsgestaltung?
Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen per Email. Neben der Übermittlung personenbezogener Daten und der Sachverhaltsdarstellung, ist eine kurze Darstellung des gewünschten Zieles sehr von Vorteil.
Wie können Wir Ihnen behilflich sein?
Ihr Kontakt zu uns